Abschlüsse

Nach deiner Ausbildung an der WMS Zug verfügst du über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kauffrau oder Kaufmann im Bereich Dienstleistung und Administration sowie über die Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft.

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Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Das EFZ als Kauffrau/Kaufmann ist ein Berufsabschluss in der Branche Dienstleitung und Administration. Der Abschluss ist gleichwertig zur dualen Ausbildung der KV-Lehre.

Mit dem EFZ ist der direkte Einstieg in die Berufswelt möglich. Die dazu notwendige Praxiserfahrung erlangen die Lernenden in diversen Praxiselementen während der Schulzeit und im einjährigen Praktikum. 

Unter diesem Link kann man den Abschluss international bescheinigen lassen.

Berufsmaturität

Mit der Berufsmaturität ist der prüfungsfreie Eintritt in eine Fachhochschule gewährleistet.

Fachhochschulen verlangen die sogenannte Studierfähigkeit. Das bedeutet Fach- und soziale Kompetenzen und auch Lern- und Arbeitstechniken. Diese bringen unsere Absolventinnen und Absolventen nach ihrer vierjährigen Ausbildung mit. 

Im Ausland wird die schweizerische Berufsmaturität als Fachhochschulzugang grundsätzlich nicht anerkannt. Je nach Fachhochschule können die Aufnahmebedingungen und die Akzeptanz der schweizerischen Berufsmaturität jedoch sehr unterschiedlich sein. Wir empfehlen, sich direkt bei der entsprechenden Hochschule zu erkundigen, ob die Berufsmaturität anerkannt ist. Sie finden beim SBFI hilfreiche Informationen dazu. 

Anerkennung und Erwachsenenmaturität

Hilfreiche Informationen im Zusammenhang mit einer internationalen Anerkennung findet man beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

In der Schweiz stehen mit der Berufsmaturität über eine Passarellen-Ausbildung oder über den Weg der Erwachsenenmaturität an der Kantonalen Maturitätsschule der Zugang zur Universität oder zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) offen. 

Handelsdiplom

Das Handelsdiplom ist kein Berufsabschluss per se, sondern galt bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes als «gleichwertiger Berufsabschluss».

Das Diplom wird noch von vielen Betrieben als Einstiegsqualifikation ins Berufsleben anerkannt. Dies aufgrund der intensiven Ausbildung in Wirtschaft, Recht und in Rechnungswesen. Das Handelsdiplom galt und gilt immer noch als Abschlusszeugnis einer Mittelschulausbildung. Im Gegensatz zur Kaufmännischen Lehre mit EFZ war nur ein vierwöchiges Praktikum enthalten. Das Handelsdiplom ist somit rechtlich nicht äquivalent zum EFZ.  

Daher kann auch keine Äquivalenzbescheinigung ausgestellt werden. Unsere Absolvierenden erhalten also kein Handelsdiplom mehr.