Aufnahmebedingungen Kanton Schwyz
Die Bedingungen für die Aufnahme an die WMS Zug folgen den Aufnahmebedingungen des Kantons Schwyz an die Handelsmittelschule. Unten finden Sie den entsprechenden Link.
Aufnahmebedingungen Kanton Schwyz
Für den Übertritt aus der Sekundarschule in eine Wirtschafts- oder Handelsmittelschule muss die Schülerin oder der Schüler das Aufnahmeverfahren für die schulisch organisierte Grundbildung mit BM 1 (SOG, schulbegleitend) erfolgreich absolvieren. Es ist notwendig, dass die Interessenten die Aufnahmeprüfung BM 1 bestehen.
Für die Anmeldung an der WMS Zug beachten Sie bitte Folgendes:
- Anmeldeschluss ist immer der 20. März.
- Geben Sie das Anmeldeformular ab. Vermerken Sie handschriftlich, dass sich die Schülerin oder der Schüler zur Aufnahmeprüfung im Kanton Schwyz angemeldet hat.
- Legen Sie bitte die Zeugnisse der Sekundarschule bei.
- Sobald Sie wissen, ob die Lernenden die Aufnahmeprüfung bestanden haben, müssen Sie die WMS Zug unverzüglich per E-Mail informieren. Senden Sie bitte den Bescheid gleich mit.
Für den Übertritt aus dem Gymnasium gilt:
Wer nach dem 9. Schuljahr in die WMS wechseln möchte, kann prüfungsfrei übertreten. Dies gilt, wenn die Schüler im 1. Semesterzeugnis des 9. Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch eine Durchschnittsnote von 4.5 erzielt haben. Sie müssen das Semester bestanden haben. Das 9. Schuljahr kann das 1. Jahr im Kurzzeitgymnasium oder das 3. Jahr im Langzeitgymnasium sein.
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen die Lernenden die Aufnahmeprüfung des Kantons Schwyz in die SOG BM1 erfolgreich absolvieren.
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden auf Antrag vom Kanton Schwyz übernommen. Eine entsprechende Kostengutsprache müssen Sie nach bestandener Aufnahmeprüfung beantragen.