Aufnahmebedingungen Kanton Zug
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zug müssen 3 Jahre die Sekundarschule oder eine vergleichbare Ausbildung besucht haben. Zusätzlich müssen sie ein Zuweisungsverfahren absolvieren.
Aufnahmebedingungen Kanton Zug
Zuweisungsverfahren bedeutet, dass die Klassenlehrperson der 3. Sekundarklasse gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten bis zum 15. März einen sogenannten Zuweisungsentscheid trifft.
Der Entscheid wird anhand folgender Kriterien gefällt:
- Der Lernende hat das Niveaus A in den Niveaufächern besucht.
- Erfahrungsnote aus den Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik/Algebra, Geometrie, Welt- und Umweltkunde und Naturlehre. Der Orientierungswert liegt bei 5.0.
- Die Lern-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers.
- Neigungen und Interessen der Schülerin oder des Schülers.
Anmeldeschluss an der WMS Zug ist jeweils der 20. März
Falls die Sekundarlehrperson den Zuweisungsentscheid nicht unterstützt, können sich die Schülerinnen und Schüler zu einem Abklärungstest anmelden.
Anmeldeformular
Das Aufnahmeformular für das Schuljahr 2027/28 wird überarbeitet und neu in elektronischer Form zur Verfügung stehen.
Sobald es soweit ist, werden Sie hier den entsprechenden Link dazu finden.