Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsstörung oder einer Behinderung sollen dieselben Bildungschancen erhalten wie Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigung.
Nachteilsausgleich
Die kantonalen Mittelschulen sind bestrebt, mittels Gewährung von technischen oder organisatorischen Massnahmen möglichst für alle Schülerinnen und Schüler gleiche Bildungsvoraussetzungen zu bieten.