Aufnahmebedingungen Kanton Zug

Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zug müssen 3 Jahre die Sekundarschule oder eine vergleichbare Ausbildung besucht haben. Zusätzlich müssen sie ein Zuweisungsverfahren absolvieren.

Aufnahmebedingungen Kanton Zug

Zuweisungsverfahren bedeutet, dass die Klassenlehrperson der 3. Sekundarklasse gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten bis zum 15. März einen sogenannten Zuweisungsentscheid trifft. 

Der Entscheid wird anhand folgender Kriterien gefällt: 

  • Der Lernende hat das Niveaus A in den Niveaufächern besucht. 
  • Erfahrungsnote aus den Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik/Algebra, Geometrie, Welt- und Umweltkunde und Naturlehre. Der Orientierungswert liegt bei 5.0. 
  • Die Lern-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers. 
  • Neigungen und Interessen der Schülerin oder des Schülers. 

 

Anmeldeschluss an der WMS Zug ist jeweils der 20. März 

Falls die Sekundarlehrperson den Zuweisungsentscheid nicht unterstützt, können sich die Schülerinnen und Schüler zu einem Abklärungstest anmelden. 

 

HIer finden Sie weitere Informationen sowie die Broschüre "Übertrittsverfahren Sekundarschule – kantonale Mittelschulen und lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen".

Anmeldeformular

Video Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen, um in die WMS aufgenommen zu werden.